Studentische Einflussnahme auf universitäre Karrieren in der Frühen Neuzeit am Beispiel der Universität Helmstedt im 17. und 18. Jahrhundert
„…Es weiß sich unsere Juristische Facultät an dem Professori extraordinario Päliken eines Lehrers zu rühmen, der bey seinem großen Verdienst und Gelehrsamkeit den größesten Fleiß anwendet, seine Zuhörer dem Staate brauchbar zu machen. Dieser würdige Mann, findet sich in die schlechtesten Umstände verwickelt, da er nebst dem von Ew. Herzog. Durchlaucht ihm gnädigst bewilligter Salario sich durch seine Vorlesungen nicht unterhalten kann, weil die kleine Anzahl unserer Academie ihm nicht verstattet, viel mit demselben zu verdienen. Wir finden uns durch die Umstände, dieses der iuristischen Facultät unentbehrlichen Mannes gerühret, und werden dadurch bewogen, Ew. Herzog. Durch. Allerunterthänigst zu bitten: Hochstdieselben wollen demselben mit der Stelle eines Professoris ordinarii allergnädigst zu begnadigen geruhen…“[1]
So lautete ein studentisches Empfehlungsschreiben von 1767 für den außerordentlichen Rechtsprofessor Karl Friedrich Paelicke, der sich um eine ordentliche Professur beworben hatte, an Karl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel, den Rektor der Universität Helmstedt (1576-1810). Paelicke selbst sendete zusätzlich mehrfach Bittschreiben um eine höher dotierte Professur an seinen Landesherren. 1768 wurde seiner Bewerbung entsprochen und er erhielt eine ordentliche Professur. Das zitierte studentische Empfehlungsschreiben ist kein Einzelfall und es stellen sich in diesem Zusammenhang mehrere Fragen:
- Warum haben sich Studenten beteiligt?
- Wie wurde ihr Engagement beurteilt?
- War ihr Einsatz erfolgreich?
Ausgangspunkt für die Beantwortung dieser Fragen bilden folgende Grundannahmen:
- Die studentische Partizipation an universitären Karrieren nahm im 18. Jahrhundert zu. Waren Studenten in Helmstedt im 17. Jahrhundert meist in Fällen von Sprach- und Fechtlehrern aktiv geworden, begannen sie besonders ab der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts Lehrenden der Universität Helmstedt bei Bewerbungen um außerordentliche Professuren mit Unterstützungsschreiben behilflich zu sein.
- Im 18. Jahrhundert wurden Studenten, wie William Clark herausarbeitete, immer mehr zu einem bemüht objektiven Bewertungskriterium erfolgreicher Lehre und damit erfolgreicher Lehrkörper im Berufungswesen instrumentalisiert.[2] Gemeint sind damit: erfolgreiche Vorlesungen durch hohe Zuhöreranzahlen und deren Applaus. Ihr Einfluss im Berufungsverfahren wird somit passiv in den Referenzschreiben berücksichtig. Dies zeigt sich im Falle Helmstedt etwa daran, das im 18. Jahrhundert noch stärker als zuvor mit dem Nutzen der Universität für die Landeskinder argumentiert wurde (wie auch im Eingangszitat zu lesen ist). Bei Beschwerden oder Entlassungsverfahren wurde immer mit dem Schaden der Lehre für Studenten argumentiert. Dies war sicherlich nicht neu, aber es lässt sich im 18. Jahrhundert vermehrt bei Berufungen und Entlassungen finden.
- Zusammengefasst: Studentische Einflussnahme konnte sich passiv (d.h.: die Bewertung von Zuhörerzahl und studentischem Applaus) oder aktiv (d.h.: studentische Empfehlungsschreiben) ausdrücken.
Die frühneuzeitliche protestantische Universität Helmstedt, die hier im Zentrum der Beobachtung steht, wurde 1576 gegründet. Sie entwickelte sich nach 1615 zur drittgrößten Universität des Reiches, bevor kurze Zeit später kriegs- und pestbedingt die Immatrikulationszahlen soweit sanken, dass die Universität vorübergehend geschlossen werden musste. Nach dem Aussterben der mittleren Linie des Hauses Braunschweig-Wolfenbüttel 1635 wurde Helmstedt welfische Gesamtuniversität; das Universitätsrektorat wechselte zwischen den Häusern Lüneburg (Celle), Calenberg (Hannover) und Wolfenbüttel. Ab den 1660er Jahren ging die Anzahl der Immatrikulationen erneut zurück. 1745 legte Kurhannover die Mitverwaltung nieder, so dass die Wolfenbütteler Linie alleiniger Träger der Universität wurde. 1770 war der Tiefpunkt der Neueinschreibungen (32 Studenten) erreicht. Der Friede von Tilsit 1807 bedeutete eine territoriale Neuordnung mit dem Entstehen des Königreichs Westphalen, das somit mit Marburg, Helmstedt, Rinteln, Halle und Göttingen über fünf Universitäten verfügte. Mit den Universitätsgründungen Halle und Göttingen sowie der in Wolfenbüttel zwischenzeitlich existierenden Ritterakademie und dem in Braunschweig 1745 gegründeten Collegium Carolinum war eine Auflösung Helmstedts nicht mehr abzuwenden. 1810 erfolgte die endgültige Schließung der Universität Helmstedt.
Die normativen Regelungen zum Ablauf einer Lehrstuhlneubesetzung an der Universität Helmstedt waren in den Statuten und Rezessen der Universität festgelegt: War eine Professur freigeworden, wurden Erkundigungen über mögliche Kandidaten für eine Neubesetzung eingeholt und diesen dann gegebenenfalls die Vokation zugesendet. Ein Kandidat sollte immer auch von der Universität geprüft und bestätigt werden.[3] Der Landesherr veranlasste die Bestallung sowie die Einführung des neuen Professors an der Universität. Der neue Professor erhielt dort sein Revers, das unterschrieben zurück an den Landesherren gesendet werden musste. Die Benennung eines neuen Professors erfolgte durch die Fakultät, in der er tätig sein würde. Der endgültige offizielle Entscheidungsträger war jedoch der Landesherr. Dem Landesherrn oblag auch das Entlassungsrecht. Allerdings stand es einem Professor frei, seine Stelle zu kündigen. In beiden Fällen mussten die Beteiligten ein halbes Jahr vorher informiert werden. Vor der Bestallung musste die Universität noch einmal ihre Zustimmung geben. Zum Antritt seiner Professur hatte der Neue vor allen ordentlichen Professoren im akademischen Konsistorium präsentiert zu werden.
Empfehlungsschreiben waren ein wesentlicher Bestandteil frühneuzeitlicher Berufungen und sind mit heutigen Arbeitszeugnissen vergleichbar. Die eingangs formulierten Fragen sind vor allem vor dem Hintergrunde der Annahme von Patronage-Klientel Beziehungen interessant, da im klassischen Sinne Empfehlungsschreiben bzw. Unterstützungsschreiben von Personen ausgestellt wurden, die nach Pierre Bourdieu über ein höheres ökonomisches, kulturelles und soziales Kapital verfügten.[4] Einige Beispiele sollen dies veranschaulichen:
So kam es bei jahrelangen Streitigkeiten zwischen den Universitätsfechtmeistern Johann Friedrich Buhl und dem städtischen Fechtmeister Andreas Conrad Tellermann darüber, dass Tellermann auch Studenten unterrichtete, zu mehrfachen Bittschreiben von Studenten, den einen oder den anderen von der Universität zu bevorzugen. Schließlich verbot die Universität 1690 Tellermann den Fechtboden. (Dies nützte zwar nichts, da Tellermann einfach weiter unterrichtete und schließlich 1696, nachdem Fechtmeister Buhl die Stadt verlassen hatte, die Stelle des Universitätsfechtmeisters bekam.) Das besondere ist jedoch, dass die Universität sich schließlich, um das Verbot auszusprechen, auf die studentischen Bittbriefe bezog.[5] Eine Begründung dafür ist sicherlich u.a. der Einzelfallcharakter der Angelegenheit, da sich Studenten in keinem anderen Beispiel über Jahre mit ihren Bitten an den Landesherren und die Universität wandten.
Auch im Falle des Sprachlehrers für Französisch, Jean de Giradis, genannt de la Fleur, setzten sich Studenten 1677 in mehreren Bittschreiben an den Herzog dafür ein, dass de la Fleur neben den Privatvorlesungen auch öffentlich lesen durfte. Ihren Wunsch begründeten sie mit dem Alter und der Krankheit von Petrus Raiot, der zu alt und krank geworden sei, um regelmäßig lesen zu können. De la Fleurs Bittschreiben, auch öffentlich lesen zu können, wurde nur wenige Tage nach dem der Studenten abgeschickt und hat fast denselben Inhalt. Dies könnte man als Hinweis dafür sehen, dass die Briefe aufeinander abgestimmt worden waren. Wie beim Beispiel Tellermanns und Buhls wurde das Bittschreiben der Studenten vom Herzog positiv beurteilt und aufgefasst. Dennoch bat er um eine Stellungnahme der Professoren. 1 ½ Jahre nach weiteren studentischen Schreiben erhielt de la Fleur schließlich die Erlaubnis, öffentlich zu lesen.
Ende des 18. Jahrhunderts, 1765, warb Johann Karl Christoph Ferber offensiv um eine ordentliche Philosophieprofessur mit seiner Fähigkeit, viele Hörer zu haben, in dem er schrieb „…ich habe das Glück gehabt nicht ohne allen Beyfall meine Vorlesungen zu halten, wovon die Zahl meiner Zuhörer sich auf 80 beläuft, was bey den damaligen geringen numero der Studenten ein Beweis ist…“.[6] Unterstützt wurde sein Gesuch nicht nur mit einem Empfehlungsschreiben seiner Hörer, sondern auch von Studenten, die ihn offensichtlich nur kannten, aber nicht bei ihm hörten. Die vom Vizerektor der Universität geschriebene Beurteilung über Ferbers Fähigkeiten an den Herzog bezweifelt die hohe Hörerzahl, da dann kein anderer der Philosophischen Fakultät mehr Hörer hätte. Er konstatierte jedoch, „…daß sein [Ferbers] Applaus bey gegenwärtiger Anzahl der hier Studierenden für einen Anfänger allezeit ahnsehnlich ist…“.[7]
Das eingangs zitierte Beispiel Karl Friedrich Paelickes (1767) ist eines der wenigen, bei denen sich 1767 ein studentisches Empfehlungsschreiben um eine ordentliche Professur der Rechte finden lässt. Die Studenten argumentierten mit seinem großen Nutzen und Fleiß, „seine Zuhörer dem Staate brauchbar zu machen“, und wiesen auf seine finanzielle Not durch die geringe Anzahl von Studenten hin.[8] Paelicke hingegen hebt in seinem Bewerbungsschreiben hervor, dass er es nur zwei Studenten verdanken würde, sich überhaupt finanzieren zu können.[9] Auch in diesem Fall wurde dem Bewerber eine höhere Position zugewiesen.
Zusammenfassend lässt sich festhalten:
- Besonders hoch war die studentische aktive Einmischung bei Sprach- und Fechtlehrern im 17. Jahrhundert. Beide Fertigkeiten waren ein wichtiges Mittel mit großer Außenwirkung, um sich als Stand zu generieren und zu definieren. Der Student der Frühen Neuzeit, so haben es schon viele Studien herausgearbeitet, entwickelte sich durch die Zunahme adeliger Studenten an Universitäten zu einem Stand, für den neben der geistigen Erziehung auch die körperliche Erziehung an Wichtigkeit gewann.[10]
- Studentische Empfehlungsschreiben inklusive Unterschriftenlisten finden sich besonders am Karrierebeginn und wurden meist direkt an den Landesherren gerichtet. Die Empfehlungsschreiben wurden immer vor dem eigentlichen Bewerbungsschreiben abgesandt. Die Bewerber waren meist ehemalige oder noch Studenten der Universität Helmstedt. Dies lässt den Schluss zu, dass die Studenten und der Bewerber sich kannten. Diese Tatsache konnte jedoch auch wie z. B. bei Friedrich Carl Theodor Kühne kritisch bewertet werden. So schrieb der Vizerektor 1782 in seiner Einschätzung über die Fähigkeiten Kühnes an den Landesherren: „…so halten wir es gar mißlich, darauf zu bauen, indem ein Student sich sehr leicht bey seinen Cameraden beyfall erwerben kann (…) Ein solcher Beyfall ist aber auch gemeiniglich sehr flüchtig…“.[11]
- In Zeiten echter oder zumindest als so wahrgenommenen Krisen an frühneuzeitlichen Universitäten wurde es in mehrfacher Hinsicht überlebenswichtig, Studenten an die Landesuniversitäten zu holen. Bei Berufungs- oder Entlassungsverfahren wurde mit dem Nutzen sowie dem Schutz von Landeskindern argumentiert. Die Dozenten, die sich vornehmlich aus Privatvorlesungen finanzieren mussten, waren kaum noch in der Lage, sich selbst zu finanzieren. Mit der Unterstützung Helmstedter Studenten, die die Fähigkeiten und den Nutzen der Bewerber, vor allem im Bereich der Lehre hervorhoben, hofften diese, ihren Marktwert erfolgreich steigern zu können. Es lässt sich vermuten, das studentische Unterstützungsschreiben besonders dann Verwendung fanden, wenn die Bewerber noch nicht über genügend andere „gewichtigere“ Referenzpersonen verfügten, die ihnen behilflich sein konnten. Dafür spricht auch die Abwesenheit anderer Unterstützungsschreiben, wie z.B. von angesehenen Gelehrten. Bei den vorgestellten Beispielen waren alle Bemühungen um eine bessere Position erfolgreich.
[1] NLA, StA Wf, 2 Alt, Nr. 16318, Bl. 24-26.
[2] Clark, William: Academic Charisma and the Origins of the Research University, Chicago 2006, S. 258ff.
[3] Im Folgenden entnommen aus: NLA, StA Wf, 2 Alt, Nr. 16237; StA Wf, 37 Alt, Nr. 198; StA Wf, 37 Alt, Nr. 9; StA Wf, 37 Alt, Nr. 371 sowie Triebs, Michaela: Die Medizinische Fakultät der Universität Helmstedt (1576-1810). Eine Studie zu ihrer Geschichte unter besonderer Berücksichtigung der Promotions- und Übungsdisputationen, (Repertorien zur Erforschung der Frühen Neuzeit Bd. 14) Wiesbaden 1995 und Baumgart, Peter und Pitz, Ernst (Bearb.): Die Statuten der Universität Helmstedt. (Veröffentlichungen der Niedersächsischen Archivverwaltung Bd. 10) Göttingen 1963.
[4] Bourdieu, Pierre: Ökonomisches Kapital, kulturelles Kapital, soziales Kapital, in: Soziale Ungleichheiten, hg. v. Reinhard Kreckel (Soziale Welt Sonderband 2), Göttingen 1983, S. 183-199.
[5]NLA, StA Wf, 37 Alt, Nr. 2428, NLA, StA Wf, 37 Alt, Nr. 516.
[6] NLA, StA Wf, 37 Alt Nr. 2395, Bl. 9-10.
[7] Ebd., Bl. 13-14.
[8] NLA, StA Wf, 2 Alt, Nr. 16318, Bl. 24.
[9] Ebd., Bl. 26.
[10] Krug-Richter, Barbara: Kulturhistorische Perspektiven auf die frühneuzeitlichen Universitäten Europas, in: Frühneuzeitliche Universitätskulturen: kulturhistorische Perspektiven auf die Hochschulen in Europa, hg. v. Barbara Krug-Richter u. Ruth-Elisabeth Mohrmann, Köln u.a. 2009, S. 1-16. Füssel, Marian: Gelehrtenkultur als symbolische Praxis. Rang, Ritual und Konflikt an der Universität der Frühen Neuzeit, Darmstadt 2006.
[11] NLA, StA Wf, 2 Alt, Nr. 16420, Bl. 11.